OVG weist Normenkontrollantrag zurück

In seiner Entscheidung vom 01.07.2008 hat das OVG Berlin-Brandenburg den Normenkontrollantrag einer Potsdamer Wohnungsgesellschaft zurückgewiesen, die die Potsdamer Straßenreinigungssatzung vom 10.11.2006 zur Überprüfung gestellt hatte. Die Entscheidung kann im Volltext im Bereich Downloads abgerufen werden. Eine weitere Entscheidung über die Wirksamkeit der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 10.11.2006 steht dagegen noch aus.
 
    Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 01.Juli 2008 (OVG 1 A 1.07)
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