Das Bundeskabinett hat am 25.10.2006 einen Gesetzentwurf zur Erleiterung von Nachfolgeregelungen beschlossen. Der Entwurf sieht den Entfall der Erbschafts- u. Schenkungssteuer für den Fall vor, dass der Betrieb vom Übernehmer mindestens 10 Jahre fortgeführt wird.
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